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   VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702   

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https://dejure.org/2017,50175
VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702 (https://dejure.org/2017,50175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2017 - 22 CS 17.1702 (https://dejure.org/2017,50175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 22 CS 17.1702 (https://dejure.org/2017,50175)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG; § 1 Abs. 3 4. BImSchV; § 12, § 13, § 13a TierSchNutztV
    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur Haltung von Legehennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur Haltung von Legehennen; Erweiterung der Legehennenhaltung durch die Errichtung eines zusätzlichen Stalls

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur Haltung von Legehennen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur Haltung von Legehennen; Erweiterung der Legehennenhaltung durch die Errichtung eines zusätzlichen Stalls

  • rechtsportal.de

    Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur Haltung von Legehennen; Erhöhung der Zahl von Legehennenplätzen in einem Stall als genehmigungsbedürftige wesentliche Änderung; Berücksichtigung der derzeit tierschutzrechtlich zulässigen Zahl von Legehennenplätzen bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702
    Allerdings könnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.8.2005 - 7 C 25/04 - juris Rn. 13) und des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 - juris Rn. 2 und 25) darauf hindeuten, dass bei einer Tierhaltungsanlage, die eine gemeinsame Anlage im Sinne von § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV darstellt, eine Betriebseinstellung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG grundsätzlich erst dann anzunehmen ist, wenn der Betrieb insgesamt eingestellt wird.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702
    Durch die Freistellungserklärung wird mit Bindungswirkung geregelt, dass die betreffende Änderung keiner Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 7 C 2/10 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 11.08.2016 - 22 CS 16.1052

    Keine wesentliche Änderung einer Windkraftanlage durch Änderung des Anlagentyps

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702
    Allerdings könnte bei der Entscheidung über den Erlass einer Stilllegungsverfügung, die wie hier mit erheblichem zeitlichen Abstand zu dieser Mitteilung erfolgt, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von Amts wegen zu prüfen sein, ob nach aktuellem Sachstand weiterhin von einer Genehmigungspflicht auszugehen ist (vgl. zur Berücksichtigung des jeweils aktuellen Kenntnisstands der Genehmigungsbehörde bei der Prüfung einer wesentlichen Änderung nach § 16 Abs. 1 BImSchG BayVGH, B.v. 11.8.2016 - 22 CS 16.1052 u.a. - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702
    Allerdings könnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.8.2005 - 7 C 25/04 - juris Rn. 13) und des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 - juris Rn. 2 und 25) darauf hindeuten, dass bei einer Tierhaltungsanlage, die eine gemeinsame Anlage im Sinne von § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV darstellt, eine Betriebseinstellung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG grundsätzlich erst dann anzunehmen ist, wenn der Betrieb insgesamt eingestellt wird.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 12 LA 72/13

    Bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung als Schutz gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702
    Diese Vorschriften wirken unmittelbar auf die Rechtsposition der Betreiber bereits zugelassener Anlagen zur Haltung von Legehennen ein (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2008 - 7 C 4/08 - juris Rn. 26; NdsOVG, B.v. 19.12.2013 - 12 LA 72/13 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 23.11.2006 - 22 BV 06.2223
    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob sich das Genehmigungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV auf mehrere Anlagen derselben Art erstreckt (vgl. hierzu näher BayVGH, U.v. 23.11.2006 - 22 BV 06.2223 - NVwZ-RR 2007, 382/383 f.).
  • VG Schwerin, 16.09.2020 - 7 A 1408/17

    Keine Nachholung einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer

    Sie sind nicht nur personell, sondern auch mit Blick auf den betrieblichen Ablauf eng mit den Beigeladenen verflochten (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 12.12.2017 - 22 CS 17.1702 -, juris Rn. 27).

    Überdies haben die Beigeladenen im Genehmigungsverfahren dieselben Gutachter und dasselbe Ingenieurbüro beauftragt (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 12.12.2017 - 22 CS 17.1702 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 08.09.2015 - OVG 11 S 22.15 -, juris Rn. 13 und 41).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem

    Als Änderung kommt insbesondere die Änderung der Tierplatzzahl einer Tierhaltungsanlage in Betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 22 CS 17.1702 - juris Rn. 24 ff.).
  • VG Würzburg, 19.03.2024 - W 4 K 22.1925

    Klage gegen immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverlangen,

    Die Mitteilung über die Genehmigungsbedürftigkeit einer angezeigten Änderung (sog. Genehmigungsverlangen oder Genehmigungsbedürftigkeitsentscheidung) stellt als Spiegelbild der Freistellungserklärung einen Verwaltungsakt dar (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 22 CS 17.1702 - juris Rn. 23).
  • VG Bayreuth, 14.05.2020 - B 2 K 17.803

    Nachbarklage gegen Neubau eines Schweinestalles

    Nur ein Anlagenbetreiber liegt daher vor, wenn zwar verschiedene Träger der einzelnen Anlagen geschaffen worden sind, diese aber in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis zueinanderstehen, dass letztlich eine Person, eine bestimmte Personenmehrheit oder aber die Gesamtheit den bestimmenden Einfluss auf den Betrieb der Gesamtanlage hat (OVG NRW, U. v. 16.3.2016 - 8 A 1576/14 -, juris Rn. 46; vgl. BayVGH, B. v. 12.12.2017 - 22 CS 17.1702 -, juris Rn. 27; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 4 Rn. 30).
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